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Anerkennung ausländischer Qualifikationen

Du hast deine berufliche Qualifikation im Ausland erworben und möchtest gerne bei uns als Pädagogische Fachkraft arbeiten? 

Eine Möglichkeit ist die Anerkennung deines ausländischen Berufsabschlusses über die sogenannte "Gleichwertigkeitsfeststellung". Hier prüft die zuständige Stelle, ob deine Ausbildung und Tätigkeit im Ausland gleichwertig mit der deutschen Ausbildung als Pädagogische Fachkraft gemäß §7 Abs. 2 KiTaG BW ist. Dazu gehören u.a. staatlich anerkannte Erzieher:innen und staatlich anerkannte Kinderpfleger:innen / Sozialpädagogische Assistenzen.

Je nachdem, welche ausländische Berufsqualifikation du hast, kann für dich auch die Zeugnisanerkennung interessant sein.

Wir empfehlen daher: Lass dich am besten beraten, bevor du den Antrag stellst.
Du weißt jetzt schon, dass du mit uns arbeiten und Teil unseres Teams werden möchtest? Dann beraten und begleiten wir dich gerne durch den Antragsdschungel und unterstützen dich im Anerkennungsverfahren.

Dein Ansprechpartner rund um das Thema bei uns ist:
Moritz Hiller
+49 761 61 08 94-12
karriere@junikaefer.info

Weitere Informationen und Beratungsstellen findest du z.B. auf der Homepage des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge, des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg und auf dem Infoportal des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.

Du hast die Anerkennung bereits in der Tasche?

Mit der direkten Anerkennung darfst du als Pädagogische Fachkraft arbeiten. 
Das ist prima - du kannst dich also gleich auf eine unserer freien Stellen in Freiburg oder Rust bewerben. 

Du hast die Teil-Anerkennung erhalten?

Die Teil-Anerkennung bedeutet, dass für die vollständige Anerkennung noch eine "Nachqualifizierung" (oder auch "Ausgleichsmaßnahme" genannt) notwendig ist. Was für deine eigene Nachqualifizierung erforderlich ist, legt die zuständige Anerkennungsstelle fest und teilt es dir schriftlich mit. 

In der Regel ist das ein Anpassungslehrgang in Form eines Anpassungspraktikums für die Dauer von 3 bis 12 Monaten. Meistens ist es in einer Kita (frühkindlicher Bereich für unter 6-jährige Kinder) möglich, teilweise auch im ü6-Bereich (z.B. Schulkindbetreuung o.ä.).

Auch das sind gute Nachrichten, denn du kannst dein Anpassungspraktikum im frühkindlichen Bereich bei uns absolvieren. 

Und während deines offiziellen Anpassungspraktikums erhälst du dieselbe Vergütung und sonstigen Vorteile wie unsere Anerkennungspraktikant:innen.

Und danach?

Wir sind an einer langfristigen Zusammenarbeit interessiert. Daher gibt es grundsätzlich die Option, dass du nahtlos von deinem Praktikum in ein festes Arbeitsverhältnis übernommen wirst, sobald du deine Anerkennung erhalten hast. 

Hier geht's zum Anpassungspraktikum:

Schick uns gerne deine Bewerbung:

karriere@junikaefer.info
oder
Junikäfer Trägerverbund
Karlsruher Straße 3
79108 Freiburg

Wir freuen uns auf dich!

Das Thema ist sehr komplex.
Daher sind alle Angaben ohne Gewähr.
© Kindertageseinrichtungen Junikäfer • 13x in Freiburg • Telefon: 0761 / 61 08 94 - 0 •       ↑ nach oben