Qualität & Kinderschutz
Qualität sichern
Wir verstehen Qualität nicht als Einzelmerkmal oder festen Zustand, sondern als gemeinsamen Entwicklungs- und Gestaltungsprozess in der Verantwortung von Träger, Leitung und Team – im Dialog mit Kindern, Familien und Kooperationspartner:innen.
Bei den Junikäfern sichern wir Qualität durch verbindliche Standards, regelmäßige Reflexion und kontinuierliche Qualifizierung unserer Mitarbeitenden.
Wir beteiligen uns an trägerübergreifenden Fachgremien, Netzwerken und Kooperationen und gestalten den regionalen Qualitätsdiskurs aktiv mit. Wir machen uns dafür stark, die Rahmenbedingungen für Kinder, Familien und Fachkräfte kontinuierlich zu verbessern.
Kinderschutz
Kinder haben ein Recht auf Schutz, Beteiligung und eine sichere Entwicklung. Grundlage unserer Arbeit sind die Kinderrechte der UN-Kinderrechtskonvention sowie die gesetzlichen Bestimmungen des SGB VIII, die Einrichtungen verpflichten, das Wohl von Kindern zu schützen und ihre Rechte zu achten. Daraus leitet sich unser Verständnis von institutionellem Kinderschutz ab:
Institutioneller Kinderschutz dient nicht nur dem Schutz der Kinder, sondern gibt auch Mitarbeitenden Sicherheit, klare Orientierung und verbindliche Handlungsrahmen.
1 Rahmenkonzept zum Gewalt- und Kinderschutz
Grundlage bildet unser trägerweit gültiges Rahmenkonzept zum Gewalt- und Kinderschutz. Ein verbindlicher Verhaltenskodex, klar definierte Abläufe, feste Zuständigkeiten und benannte Ansprechpersonen sichern Transparenz und Handlungssicherheit im Alltag.
2 Einrichtungsspezifisches Schutzkonzept
Jede Einrichtung verfügt darüber hinaus über ein einrichtungsspezifisches Schutzkonzept, das regelmäßig durch Potenzial- und Risikoanalysen überprüft und weiterentwickelt wird.
3 Fachberatung, Weiterbildung und Schulung
Unsere Fachberatungen begleiten Leitungen und Teams engmaschig und sind im Bereich Gewalt- und Kinderschutz qualifiziert. Regelmäßige Fortbildungen und Schulungen sichern die fachliche Handlungskompetenz der Mitarbeitenden.
4 Zusammenarbeit mit Fachstellen und Behörden
Wir arbeiten eng mit spezialisierten Fachstellen sowie den zuständigen Behörden zusammen.
5 Sexualentwicklungskonzept als Teil der Prävention
Zur Prävention gehört außerdem ein trägerweites Sexualentwicklungskonzept. Die Teams werden regelmäßig geschult, um kindliche Sexualentwicklung fachlich einordnen, professionell begleiten und Grenzverletzungen sicher erkennen zu können.
6 Interventions- und Meldeverfahren
Ein wirksamer Kinderschutz umfasst neben Prävention auch klare Interventions- und Meldeverfahren, die im Rahmenkonzept verbindlich geregelt sind.
7 Aufarbeitung und Rehabilitation
Wir stellen eine klare, transparente und strukturierte Kommunikation sowie eine umfassende Aufarbeitung ebenso sicher, wie eine vollständige, strukturierte und ganzheitliche Rehabilitation unserer Mitarbeitenden bei nicht bestätigtem Verdacht.
Ein wichtiger Bestandteil unseres institutionellen Kinderschutzes ist die Beteiligung von Kindern. Kinder werden im Alltag wahr- und ernst genommen und erhalten altersgerechte Möglichkeiten, ihre Anliegen, Grenzen und Beschwerden zu äußern.
Auch für Eltern und Mitarbeitende bestehen transparente Beschwerde- und Rückmeldestrukturen. So können mögliche Grenzverletzungen frühzeitig erkannt, angesprochen und professionell bearbeitet werden.
Hinweis- und Meldemöglichkeit
Mitarbeitende, Eltern sowie externe Personen haben verschiedene Möglichkeiten, Hinweise auf mögliche Grenzverletzungen, Gewaltvorkommnisse oder strukturelle Risiken in unseren Einrichtungen zu melden.
Erste Ansprechpersonen in Sachen Kinder- und Gewaltschutz sind in der Regel die Einrichtungsleitungen vor Ort.
Hinweise können darüber hinaus per Post an die vorgenannte Adresse sowie per E-Mail an meldestelle@junikaefer.info, per Telefon unter 0761/610894-16 oder in einem persönlichen Gespräch gemeldet werden.
Entsprechend § 16 Absatz 2 HinSchG ist unser Meldekanal so eingerichtet, dass nur die für die Entgegennahme und Bearbeitung der Meldungen zuständigen sowie die sie bei der Erfüllung dieser Aufgaben unterstützenden Personen Zugriff auf die eingehenden Meldungen sowie die Identität der meldenden Personen haben. Vertraulichkeit der Identität sichern wir ausschließlich entsprechend der Vorgaben aus §§ 8, 9 HinSchG zu.
Hinweis zum Meldeformular: Gemäß § 16 Absatz 1 HinSchG ist unsere Meldestelle nicht zur Entgegennahme anonymer Hinweise verpflichtet. Dennoch können Sie mit dem folgenden Formular unsere Meldestelle auch anonym erreichen. Beachten Sie dabei, dass in diesem Fall eine Weiterbearbeitung nach §§ 17, 18 HinSchG nicht oder nur teilweise möglich ist.
Elke Dörr
Junikäfer Trägerverbund
Karlsruher Str. 3
79108 Freiburg
E-Mail: meldestelle@junikaefer.info
Telefon: 0761/610894-16
Vom Bund, den Ländern und der EU externe Meldestellen wurden sog. Externe Meldestellen eingerichtet. Die Externe Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz finden Sie hier: Externe Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz
Dort gibt es auch Informationen zu weiteren externen Meldestellen. Personen, die beabsichtigen, Informationen über einen Verstoß zu melden, können wählen, ob sie sich an eine interne Meldestelle (§ 12 HinSchG) oder eine externe Meldestelle (§§ 19 bis 24 HinSchG) wenden.